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1.    Anmeldung 

 

1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme am Unterricht an der Ballettschule ist in Textform unter Verwendung des entsprechenden und vollständig ausgefüllten sowie unterzeichneten Formulars „Anmeldung“ bei der Ballettschule Gemma's Ballett (Dorfstraße 44a, 40667 Meerbusch) möglich. 

 

2.    Mitgliedeschaftsvertrag 

 

2.1. Der Mitgliedeschaftsvertrag kommt mit der Unterschrift von Gemma Brenninkmeijer und der Mitglieder oder bei minderjährigem Schüler*innen beide Elternteile gemeinsam vertreten  

 

2.2 Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. 

 

3. Unterrichtszeiten 

 

3.1. Der Vertrag beginn mit dem 1. des Monats, der auf das Datum der Vertragsunterzeichnung folgt. 

 

3.2 Sollte ein Mitglieder während der Vertragsdauer das achtzehnte Lebensjahr reichen, wird das Honorar automatisch auf den Erwachsenentarif erhöht.  

 

3.3. An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien im Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt.  

 

3.4. Soweit Unterricht von Mitgliedern nicht in Anspruch genommen wird, wird die Verpflichtung zur Fortzahlung des Honorars davon nicht berührt. 

Dasselbe gilt, wenn Unterricht aus Gründen ausfällt, die die Ballettschule nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder Krankheit). Das ist auch dann wirksam, wenn keine Partei den 

Ausfall zu vertreten hat (z. B. Pandemie) 

 Die Ballettschule wird nach Möglichkeit anbieten, den Unterricht nachzuholen. 

 

4. Kündigung 

 

4.1. Der Mitgliedeschaftsvertrag ist eine Frist von 3 Monate im Voraus schriftlich zu kündigen. 

 

4.2. Lediglich bei zwingenden Gründen (z. B. lang andauernde Erkrankung, die eine weitere Teilnahme am Unterricht verhindert) kann die Ballettschule einer Beendigung des Unterrichtsvertrages ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist zustimmen, sofern die Verhinderung glaubhaft gemacht wurde (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests)

4.3. Wenn die Ballettlehrer*innen nach Rücksprache mit dem Schüler*innen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zu dem Ergebnis kommen, dass eine Fortsetzung des Unterrichts nicht sinnvoll ist, kann das Unterrichtsverhältnis von Seiten der Ballettschule vorzeitig beendet werden. 

 

 

4.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Dies ist der Fall, wenn dem 

Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung beidseitiger Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 

 

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5.1.1. Es gelten die bei Abschluss dieses Vertrages jeweils gültigen Preise als vereinbarte Vergütung für die Vertragslaufzeit. Die Höhe ergibt sich aus der Übersicht, die den Vertrag beigefügt ist. Auf Verlangen wird die Übersicht der gültigen Preise im Büro ausgehändigt. Im Monatsbeitrag sind unterrichtsfreie Zeiten (Ziff. 3.) bereits berücksichtigt. Der Monatsbeitrag entspricht 1/12 des Jahreshonorars und wird monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. 

 

5.1.2. Das Lastschriftverfahren erleichtert den Bearbeitungsaufwand der Ballettschule in erheblichem Umfang. Dies ist bei der Bemessung des Monatsbeitrages bereits berücksichtigt. Wird keine Lastschriftermächtigung erteilt, fällt diese Ersparnis fort, sodass sich der Monatsbeitrag dann um 3 Euro erhöht. Die Zahlung ist bis spätestens zum 05. eines Monats im Voraus auf das Konto der Ballettschule Gemma's Ballett: 

IBAN: DE71 3004 0000 0840 8288 00, BIC: COBADEFFXXX, Commerzbank Düsseldorf, zu entrichten. 

 

5.1.3. Bei Zahlungsverzug werden Euro 3,00 für die erste Mahnung und jeweils Euro 5,00 für jede weitere Mahnung berechnet. 

5.1.4. Entstandene Bankgebühren durch Rückbuchungen von Lastschriften gehen zu Lasten des Vertragsnehmers. Für nicht eingelöste Lastschriften bzw. Rückabbuchung werden zusätzlich zu den Bankgebühren 10 Euro Bearbeitungskosten berechnet.  

 

5.1.5. Die Ballettschule behält sich das Recht vor, den Monatsbeitrag mit Vorankündigung anzupassen. Die Preiserhöhung wird in Textform mindestens 3 Monate vorher mitgeteilt. 

 

5.2. Stilllegung des Vertra

5.2.1. Das Schüler*innen kann seinen Vertrag für maximal 3 Monate stilllegen. 

 

5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Ballettschule mindestens einen Monat vor dem 

Beginn der Stilllegung schriftlich durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden. 

5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im 

Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von der 

Ballettschule nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der 

Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. 

 

 

6. Unterrichtserteilung, Stundenplan 

6.1. Die Kurswahl erfolgt stets unter gemeinsamer Absprache. 

6.2. Veränderungen der Ballettstunden (Erhöhung oder Verringerung der Unterrichtsstunden, Ballettlehrer*innen-Wechsel, etc.) sind nur schriftlich möglich. 

 

 

7. Aufsicht, Haftung 

 

7.1. Die Ballettlehrer*innen beaufsichtigen die Schüler*innen nur während des Unterrichts. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum. 

7.2. Die Ballettschule haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigungen an Sachen der Schüler*innen oder Verlust von Wertgegenständen.  

 

7.3. Den Anweisungen der Ballettlehrer ist Folge zu leisten. 

Ob die Teilnahme am Kurs mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, hat jede/r Schüler*in – gegebenenfalls unter Beiziehung fachkundigen ärztlichen Rates – selbst zu entscheiden. 

Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden oder sonstige Schäden kann insoweit von Gemma's Ballett nicht übernommen werden. 

Ungeachtet dessen sind bekannte akute oder chronische Erkrankungen der/dem jeweiligen Ballettlehrer*in vor dem Unterricht mitzuteilen. 

Vorhandene körperliche, psychische und/oder anderweitige gesundheitliche 

Einschränkungen oder eine bestehende Schwangerschaft sollten spätestens zu Beginn des Kurses vertrauensvoll mitgeteilt werden. Sollten während der Laufzeit eines Kurses körperliche oder psychische Beschwerden und/oder andere gesundheitliche Einschränkung eintreten, muss dieses sofort der Ballettschule mitgeteilt werden; ob eine weitere Teilnahme aus gesundheitlicher Sicht verantwortbar ist, wird entschieden. 

 

7.4. Ist Gemma's Ballett zum Schadensersatz verpflichtet, tritt diese Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper oder Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Insoweit haftet Gemma's Ballett auch für eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung für Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht keine Haftung für unzutreffende Angaben, stillschweigenden Zusicherungen sowie vertraglichen und sonstigen 

schuldrechtlichen Haftungsgründen jeglicher Art. Mit Ausnahme einer vorsätzlichen oder Angestellten, Vertretern, Vertragspartnern und sonstigen von Gemma's Ballett eingeschalteten Dienstleistern verursacht sind und, aus welchen Gründen auch immer, Gemma's Ballett zugerechnet werden sollen. 

Gemma's Ballett übernimmt keine Haftung für Schäden, Kosten, Aufwendungen oder sonstige Entschädigungsforderungen aufgrund fehlerhafter Informationen, die Gemma's 

Ballett zur Verfügung gestellt wurden 

Abgesehen von den Fällen des vorsätzlichen Betruges übernimmt Gemma's Ballett keine Haftung für in diesem Vertrag nicht schriftlich festgehaltene oder anderweitig schriftlich niedergelegte und von einem hierfür zuständigen Mitarbeiter von Gemma's Ballett unterschriebene Stellungnahmen oder Sachdarstellungen von Angestellten oder ansonsten im Zusammenhang mit diesen Vertrag stehenden Personen. 

 

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8. Ballettkleidung 

 

8.1. Einheitliche Tanz- und Ballettkleidung sowie Schuhe sind entsprechend den Vorgaben der Ballettschule von den Mitgliedern selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen. 

 

 

9. Datenschutz/ Aktualisierung persönlicher Daten 

 

9.1. Gemma's Ballett erhebt und verarbeitet nur Daten,

für die eine entsprechende Einwilligung der Schüler*innen bzw. des gesetzlichen Vertreters der Schüler*innen gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO vorliegt, oder 

die Gemma's Ballett gemäß Art. 6 Abs. 1 b DSGVO zur Durchführung unserer vertraglichen 

Verpflichtungen benötigt, oder gemäß Art. 6 Abs. 1 c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind, oder gemäß Art. 6 Abs. 1 f DSGVO aus einem berechtigten Interesse erfolgt sind. 

9.1.1. Gemma's Ballett übermittelt grundsätzlich Daten nur insoweit an Dritte, als dies für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. 

9.1.2. Gemma's Ballett speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die 

Erreichung des Verarbeitungszwecks nötig ist oder die Speicherung einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegt. Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nur, wenn auch diesbezüglich eine Einwilligung vorliegt und höchstens so lange, bis diese widerrufen wird. 

9.1.3 Rechte der Betroffenen: Die Betroffenen haben das Recht, unentgeltlich Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten, die Daten zu vervollständigen, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Daten löschen oder sperren zu lassen, die Verarbeitung einschränken zu lassen, der Verarbeitung zu widersprechen, die Einwilligung zur Verarbeitung für die Zukunft zu widerrufen sowie sich bei der zuständigen 

Aufsichtsbehörde zu beschweren. (Siehe Artikel Art. 7 Abs. 3; 15 bis 18; 20; 21; 77 DSGVO) 

9.2. Die Schüler*innen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer persönlichen Daten, die zur Durchführung des Unterrichtsvertrages erforderlich sind (Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Bankverbindung, etc.), umgehend der Ballettschule mitzuteilen. 

9.3. Das Recht zur Veröffentlichung im Internet zur bildlichen Darstellung und 

Ausgestaltung der Webauftritte von Gemma's Ballett wird hiermit zugestimmt. Bei schriftlicher Beantragung, kann dieses Recht widerrufen werden. 

 

 

10. Schlussbestimmungen 

10.1. Anträge und mündliche Vereinbarungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens der Ballettschule in Textform bestätigt wurden. 

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. 

10.3. Gerichtsstand ist Neuss. 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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